Energieeffizient Sanieren
als Kredit oder Investitionszuschuss erhältlich
(Programmnummer Kredit 151, 152 - Investitionszuschuss 430)
Gefördert wird die energetische Sanierung von Wohngebäuden.
Dabei gilt: je energieeffizienter das Gebäude nach der Sanierung, desto großzügiger die Förderung. Wer vorausschauend denkt, sollte möglichst umfassend sanieren, um künftig bei den Energiekosten und auch CO2 zu sparen.
Gefördert wird:
* der Ersterwerb eines sanierten Gebäudes (auch Eigentumswohnung)
* alle Maßnahmen, die zur Erreichung eines KfW-Effizienzhauses beitragen
(Dämmung, Heizungserneuerung, Fensteraustausch, Lüftungseinbau)
* Einzelmaßnahmen bzw. freie Einzelmaßnahmenkombinationen, die den technischen Mindestanforderungen entsprechen (Dämmung, Heizungserneuerung, Fensteraustausch, Lüftungseinbau)
Voraussetzung:
Es handelt sich um ein Wohngebäude und für das zu sanierende Gebäude wurde vor dem 01.01.1995 der Bauantrag gestellt oder die Bauanzeige erstattet.
Besonderheiten Investitionszuschuss (430)
Wer kann Anträge stellen:
* Eigentümer (Privatpersonen)
o bei Sanierung selbst genutzter oder vermieteter Ein- und Zweifamilienhäuser (maximal 2 Wohneinheiten) bzw. beim Erwerb neu sanierter Ein- und Zweifamilienhäuser
o bei Sanierung von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften bzw. beim Erwerb sanierter Eigentumswohnungen
* Wohnungseigentümergemeinschaften (mit natürlichen Personen als Wohnungseigentümer)
Wo stellen Sie Ihren Antrag?
vor Vorhabensbeginn, direkt bei der KfW
Besonderheiten Kredit (151, 152)
Wer kann Anträge stellen:
* Privatpersonen
* Wohnungsunternehmen und Wohnungsgenossenschaften
* Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände sowie sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
Wo stellen Sie Ihren Antrag?
vor Vorhabensbeginn, bei einer Hausbank Ihrer Wahl
Finanzierungsanteil
* Basis: 100 % der förderfähigen Kosten
* maximal 75.000 Euro pro Wohneinheit bei Sanierung zum KfW-Effizienzhaus
* maximal 50.000 Euro pro Wohneinheit bei Einzelmaßnahmen oder Einzelmaßnahmenkombinationen
Aktuelle Programmstruktur
Auf Grund der neuen gesetzlichen Regelungen zur Energieeinsparverordnung (EnEV) wurden die Programmbedingungen überarbeitet und die KfW-Förderung angepasst.
Um den Wechsel in den neuen energetischen Anforderungen zu erleichtern, gelten für eine Übergangszeit bis zum 30.12.2009 parallel die "alten" Programmbedingungen auf Basis EnEV2007 fort.
Hinweis: Die Zahl nach dem Begriff KfW-Effizienzhaus (KfW-EH) zeigt auf, welchen maximalen Energiebedarf das Gebäude gegenüber einem Standard-Neubau haben darf. Der zulässige Jahresprimärenergiebedarf (Qp) eines KfW-Effizienzhauses 130 (EnEV2009) beträgt somit 130 % des für dieses Gebäude maximal zulässigen Energiebedarfs nach EnEV2009 (Referenzgebäude).
Programmüberblick
aktuelle Förderung auf Basis EnEV 2009 Antragstellung auf Basis EnEV 2007 Tilgungs-
zuschuss
(151) Zuschuss-
höhe (430)
Antrag-
stellung ab 01.10.2009 möglich bis 30.12.2009 möglich
Pro-
gramm-
nummer 152/430 Einzelmaßnahmen oder Einzelmaßnahmen-
kombinationen Einzelmaßnahmen oder Einzelmaßnahmen-
kombinationen
-
5 %
Pro-
gramm-
nummer 151/430
KfW-EH 130 (EnEV2009)
* Jahresprimär-
energiebedarf Qp 130 % des Wertes für das Referenzgebäude nach EnEV2009
* Tränsmissions-
wärmeverlust HT' 145 % des Wertes für das Referenzgebäude nach EnEV2009
KfW-EH 100 (EnEV2007)
* Jahresprimär-
energiebedarf Qp 100 % der Werte der EnEV2007
* Tränsmissions-
wärmeverlust HT' 100 % der Werte der EnEV2007
5 %
10 %
Pro-
gramm- nummer 151/430
KfW-EH 115 (EnEV2009)
* Qp 115 % des Wertes für das Referenzgebäude nach EnEV2009
* HT' 130 % des Wertes für das Referenzgebäude nach EnEV2009
-
7,5 %
12,5 %
Pro-
gramm- nummer 151/430
KfW-EH 100 (EnEV2009)
* Qp 100 % des Wertes für das Referenzgebäude nach EnEV2009
* HT' 115 % des Wertes für das Referenzgebäude nach EnEV2009
KfW-EH 70 (EnEV2007)
* Qp 70 % der Werte der EnEV2007
* HT' 70 % der Werte der EnEV2007
12,5 %
17,5 %
Pro-
gramm- nummer 151/430
KfW-EH 85 (EnEV2009)
* Qp 85 % des Wertes für das Referenzgebäude nach EnEV2009
* HT' 100 % des Wertes für das Referenzgebäude nach EnEV2009
-
15,0 %
20,0 %
Hinweis:
Wird ein Sachverständiger mit der qualifizierten Baubegleitung während der Sanierungsphase beauftragt oder Nachtstromspeicherheizungen ausgetauscht oder die Heizungsanlage optimiert können zusätzlich Zuschüsse aus dem Programm Energieeffizient Sanieren - Sonderförderung (Programmnummer 431) bei der KfW beantragt werden.
Merkblätter Basis EnEV 2009, gültig ab 01.10.2009
* Merkblatt Energieeffizient Sanieren - Kredit
* Merkblatt Energieeffizient Sanieren - Investitionszuschuss
* Technische Mindestanforderungen (gültig für Kredit und Zuschussvariante)
Merkblätter Basis EnEV 2007, gültig bis 30.12.2009
* Merkblatt Energieeffizient Sanieren - Kredit
* Merkblatt Energieeffizient Sanieren- Investitionszuschuss
* Technische Mindestanforderungen (gültig für Kredit und Zuschussvariante)
Sonderförderung
* Energieeffizient Sanieren - Sonderförderung
Weitere Informationen
Kontakt
E-Mail: infocenter@kfw.de
Telefon: 0180 1 33 55 77
3,9 Cent/Minute aus dem Festnetz der Deutschen Telekom, Preise aus Mobilfunknetzen können abweichen.
Weitere Kontaktinformationen
Zinsen p. a. effektiv ab
1,41 % für KfW-Effizienzhaus
alle Programmzinssätze
2,47 % für Einzelmaßnahmen
alle Programmzinssätze
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Glossar
* Referenzgebäude
* Tilgungszuschuss
* Vorhabensbeginn
* Zinsbindungsfrist
QUELLE: Homepage der KfW
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Dienstag, 20. Oktober 2009
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